Chancengleichheit
Gleichstellungsbeauftragte und Frauenvertretung
Chancengleichheit
Chancengleichheit bezeichnet das Recht auf einen gleichen Zugang zu Lebenschancen, also auch zu beruflichen Möglichkeiten. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung: Niemand darf in seinen (beruflichen) Möglichkeiten eingeschränkt werden. Unabhängig vom Alter, Geschlecht, sexuellen Identität, Religion, kulturellen Hintergrundes, Behinderung oder sozialen Herkunft.
Bemühungen um Chancengleichheit sind Ausdruck von Demokratie und dem Streben nach Gerechtigkeit.
Die Diskriminierungsverbote sind Teil der Menschenrechte.
Chancengleichheit ist im deutschen Grundgesetz (GG) verankert, Art 3 Abs. 3 GG. Des Weiteren regeln Bestimmungen wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Chancengleichheit.
Im Berufsleben können Menschen ebenso von Diskriminierung betroffen sein wie im Alltag.