Gleichstellung

| Gleichstellungsbeauftragte und Frauenvertretung

Gleichstellung

Gleichstellungsbeauftragte und Frauenvertretung

Gleichstellung

Bei der Gleichstellung der Geschlechter geht es darum, bestehende Benachteiligungen, die überwiegend Frauen betreffen, abzubauen.


Ziel von Gleichstellungsarbeit ist es, Frauen effektiv beruflich zu fördern, insbesondere die Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen zu verbessern. Dabei werden Aspekte wie Eignung, Befähigung, fachliche Leistung und familiäre Belastung entsprechend berücksichtigt.


Bemühungen um Gleichstellung und Durchführung von Maßnahmen in diesem Sinne sind Ausdruck des Strebens nach sozialer Gerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit bedeutet, Teilhabe für Jede und Jeden an persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten und die Möglichkeit, individuelle Lebensentwürfe zu leben.