Gleichstellung

| Gleichstellungsbeauftragte und Frauenvertretung

Schutz vor sexueller Belästigung

Gleichstellungsbeauftragte und Frauenvertretung

Schutz vor sexueller Belästigung

Der Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten umfasst auch das Thema Schutz vor sexueller Belästigung.

Sexuelle Belästigung kommt in viele Arten vor. Es gibt weniger schwerwiegende Formen wie Anstarren, anzügliche Bemerkungen oder Belästigung per Telefonat oder Internet. Andererseits gibst auch schlimmere Formen, wie unerwünschte sexualisierte Berührungen, sexuelle Bedrängnis oder gar sexualisierte körperlicher Übergriff. Je nach Form, Kontext und Ausmaß können sexuelle Belästigungen darüber hinaus auch strafbare Handlungen sein, zum Beispiel Beleidigung, sexuelle Nötigung, Nachstellung. Sexuelle Belästigung ist eine häufige Erscheinungsform der Gewalt. Frauen, Männer und Personen dritten Geschlechts können betroffen sein. Frauen, Männer und Personen dritten Geschlechts können Täter:innen sein. In den meisten bekannten/angezeigten Fällen sind sehr überwiegend Männer die Täter. 2018 wurden 193 Fälle sexueller Belästigung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtet. Davon waren in 187 Fällen Männer als Täter genannt, in 5 Fällen Frauen. In 180 Fällen waren Frauen die Opfer, in 13 Fällen Männer.

Diverse Gesetze und Regularien verpflichten den Arbeitgeber vor sexueller Belästigung zu schützen. Außerdem in Fällen von sexueller Belästigung zu handeln und die Belegschaft über die Null-Toleranz-Haltung des Arbeitgebers und Anlaufstellen im Betrieb zu informieren. DESY kommt diesen Verpflichtungen nach, indem z.B. das Thema seit 2018 als Kapitel in die allgemeinen Sicherheitsunterweisungen aufgenommen wurde. Zusäzlich sind online-Schulungen hierzu abrufbar. Zudem wurde vom Direktorium 2018 ein Handlungsleitfaden gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erstellt:

 

Als Gleichstellungsbeauftragte werden wir in diesem Thema einerseits präventiv z.B. durch Informationsveranstaltungen tätig. Zum anderen beraten wir betroffene Personen in Einzelfällen. Betroffen ist jede:r, der oder die direkt von sexueller Belästigung betroffen ist. Dazu zählen auch all diejenigen, die etwas mitbekommen und helfen möchten, sich dabei aber unsicher fühlen.

Seit 2018 organisiert die Stabsstelle Gleichstellung zusammen mit Unterstützer:innen auf dem Campus (V2, PHSG, Ausbildungsleitungen, JAV, DoIt u.a.) Workshops für Doktorand:innen und PostDocs und für Auszubildende. Das Ziel ist, alle Berufs- und Tätigkeitsgruppen zu schulen. Besonders wichtig sind dabei Schulungen für Führungskräfte. Wir setzen uns dafür ein, dass solche Workshops angeboten werden und die Teilnahme daran für Führungskräfte verpflichtend ist. Bisher wurden seitens V2 einmalig in 2018 Führungskräfteinformationsveranstaltungen angeboten, die Teilnahme war freiwillig.

Wenn Ihr betroffen seid, wenn Ihr euch ängstlich oder besorgt fühlt, wenn Ihr etwas in Eurem Umfeld beobachtet, das Euch Unbehagen verschafft, wendet Euch gerne an uns. Wir beraten Euch gerne, sei es zu Fragen der konkreten und direkten Abwehr von Übergriffen. Wir unterstützen euch auch bei der Vorbereitung und/oder Begleitung von „schwierigen“ Gesprächen oder auch bei Fragen zu möglichen Unterstützungshandlungen dritter Personen. Aufgrund von schwierigen Beweislagen wird es nicht immer zu arbeitsrechtlichen Schritten kommen können. Wir können Euch, je nach Fall, aufzeigen, welche Wege es dennoch für Euch gibt, um Euch wieder sicher(er) zu fühlen. Wir garantieren Verschwiegenheit und Vertraulichkeit und gehen keinen Schritt, ohne Euer vorheriges Einverständnis.