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Grundlagen unserer Arbeit
Zum Thema Gleichstellung und Chancengleichheit sind in den vergangenen 20 Jahren sukzessive verschiedene Regelwerke bei DESY entstanden, die nach wie vor Anwendung finden.
- BGleiG
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Diese Regelwerke basieren auf dem „Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes“ (BGleiG) vom 30.11.2001, novelliert am 07.08.2021.
- Ausführungsvereinbarung Chancengleichheit
Die „Förderung der Chancengleichheit in Umsetzung der Ausführungsvereinbarung Chancengleichheit“ (Ausführungsvereinbarung DESY) dient der Umsetzung des AV-Glei bei DESY.
- AV-Glei
In der „Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung“ (AV-Glei) vom 27.10.2008, geändert am 22.04.2016, ist nach Einigung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) geregelt, dass die Grundsätze des BGleiG auch für die von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Forschungseinrichtungen gelten und Anwendung finden sollen.
- Gesamtbetriebsvereinbarung zur Chancengleichheit von Frauen bei DESY
In der „Gesamtbetriebsvereinbarung zur Chancengleichheit von Frauen bei DESY“ vom 11.11.1997, geändert am 26.04.2007, geändert am 01.07.2016, findet sich die Förderung von Mitarbeiterinnen durch das Direktorium und den Betriebsrat als notwendige und wichtige personalpolitische Aufgabe definiert.
- Gemeinsame Erklärung "Chancengleichheit von Männern und Frauen" DESY
Die Gemeinsame Erklärung vom Direktorium und den Betriebsräten Hamburg und Zeuthen „Chancengleichheit von Männern und Frauen“ vom 11.11.1997 regelt vor allem den Umgang mit Bewerbungen von Kandidatinnen und die Formulierung von Stellenausschreibungen, sowie Bestrebungen bzgl. des Frauenanteils in den wissenschaftlichen und technischen Bereichen.
- PEP
Das Ziel des Personalentwicklungsplans „Chancengleichheit bei DESY“ (PEP) ist es, eine gleichwertige Teilhabe von Frauen und Männern am Leben bei DESY zu verwirklichen.
- Geschäftsordnung
In der „Geschäftsordnung der Frauenvertretung DESY (FV DESY)“ sind die für den Geschäftsablauf und die betriebliche Ordnung allgemein gültigen Regeln für die Standorte Hamburg und Zeuthen zusammengefasst.
- Gleichstellungsplan DESY
Der Frauenanteil bei DESY in der Wissenschaft und den technischen Berufen liegt mit rd. 25% bzw. 15% weit unter dem gewünschten Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe. Von daher braucht DESY dringend einen Gleichstellungsplan, der als Instrument des Arbeitgebers verbindliche Ziele festschreibt. Der zweite Gleichstellungsplan (GLP) von DESY ist erarbeitet und abgestimmt.
Der zweite Gleichstellungsplan von DESY ist am 01.01.2024 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von vier Jahren.
Mehr Informationen erhalten Sie hier auf der Webseite unserer Personalentwicklung.
- Wahlordnung
Die „Wahlordnung“ regelt den Wahlvorgang der Gleichstellungsbeauftragten, ihrer Stellvertreterin und der Frauenvertretung.