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Schutz vor sexueller Belästigung
Der Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten umfasst auch das Thema Schutz vor sexueller Belästigung.
- Allgemeines
Andererseits gibst auch schlimmere Formen, wie unerwünschte sexualisierte Berührungen, sexuelle Bedrängnis oder gar sexualisierte körperlicher Übergriff. Je nach Form, Kontext und Ausmaß können sexuelle Belästigungen darüber hinaus auch strafbare Handlungen sein, zum Beispiel Beleidigung, sexuelle Nötigung, Nachstellung.
Sexuelle Belästigung ist eine häufige Erscheinungsform der Gewalt. Frauen, Männer und Personen dritten Geschlechts können betroffen sein. Frauen, Männer und Personen dritten Geschlechts können Täter:innen sein. In den meisten bekannten/angezeigten Fällen sind sehr überwiegend Männer die Täter. 2018 wurden 193 Fälle sexueller Belästigung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtet. Davon waren in 187 Fällen Männer als Täter genannt, in 5 Fällen Frauen. In 180 Fällen waren Frauen die Opfer, in 13 Fällen Männer.
- Arbeitgeber
- Rolle der Gleichstellungsbeauftragten
- Informationsveranstaltungen / Workshops
- Einzelfallberatung
Wir beraten Euch gerne, sei es zu Fragen der konkreten und direkten Abwehr von Übergriffen. Wir unterstützen euch auch bei der Vorbereitung und/oder Begleitung von „schwierigen“ Gesprächen oder auch bei Fragen zu möglichen Unterstützungshandlungen dritter Personen. Aufgrund von schwierigen Beweislagen wird es nicht immer zu arbeitsrechtlichen Schritten kommen können. Wir können Euch, je nach Fall, aufzeigen, welche Wege es dennoch für Euch gibt, um Euch wieder sicher(er) zu fühlen.
Wir garantieren Verschwiegenheit und Vertraulichkeit und gehen keinen Schritt, ohne Euer vorheriges Einverständnis.